Leben und Wohnen in der Schweiz – ein kleiner Guide

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Wer plant sich im Ausland niederzulassen und dort einer Arbeit nachzugehen, tut gut daran, sich über das Zielland und die dort geltenden Bedingungen zu informieren. Wie sieht das Arbeitsrecht aus, wie kommt man zu einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung und wie verhält sich der Wohnungsmarkt? Diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit der Schweiz beantworten wir in diesem Beitrag.

Ein paar Fakten zur Schweiz als Land

Die Schweiz umfasst überschaubare 41’285 km², liegt zwischen Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Liechtenstein und beherbergt rund 8,5 Millionen Einwohner_innen, wovon lediglich vier Fünftel Schweizer_innen sind. Die Landschaft ist stark von den Alpen und weiteren Bergen geprägt, die sich das Bild mit vielen Seen und Flüssen und jeder Menge Grün teilen. Der föderalistische, demokratische Staat hat drei grosse Sprachräume, nämlich den deutschsprachigen in der Deutschschweiz, den italienischsprachigen in der italienischen Schweiz bzw. im Tessin und den französischsprachigen in der Westschweiz bzw. Romandie. Als viertes und kleinstes Sprachgebiet gibt es zudem noch das Rätoromanische, das in Teilen im Kanton Graubünden liegt.

Insgesamt zählt die Schweiz 26 sogenannte Kantone, wobei Graubünden flächenmässig der grösste und Basel-Stadt der kleinste ist und der Kanton Zürich die meisten Einwohner_innen aufweist. Dabei haben die Kantone im Vergleich zum Schweizer Staat bzw. dem Bund eigene Kompetenzen zur Staatsführung und geniessen eine grosse Autonomie. Jeder Kanton hat eine eigene Regierung und ein eigenes Parlament und kann im Bildungs- und Gesundheitswesen selbständig entscheiden und zudem autonom Steuern erheben. So kommt es auch, dass zwischen den Kantonen oft merkliche Unterschiede in einzelnen Angelegenheiten bestehen.

Was Schweizer_innen einigt

Für ausländische Gäste mag die Schweiz zu Beginn etwas verwirrend sein, mit ihren vier Sprachen und ihren 26 Kantonen. Dies spiegelt sich auch in der nationalen Identität der Schweizer Bevölkerung, denn diese basiert nicht auf einer gemeinsamen Sprache, Religion oder ethnischer Herkunft, sondern vielmehr auf geteilten interkulturellen Faktoren. So glauben Schweizer_innen beispielsweise fest an die direkte Demokratie und leben diese auch – immerhin stimmen sie jeweils mehrmals jährlich über mehrere politische Vorlagen ab – und legen grossen Wert auf die regionale Autonomie. Ebenfalls weit vertreten ist auch das Prinzip des Kompromisses und der Neutralität, welches auch die politischen Geschehnisse leitet.

Einreise & Aufenthalt in der Schweiz

Um in die Schweiz einzureisen, brauchen Reisende aus den Niederlanden oder Belgien lediglich einen gültigen Reisepass bzw. ein gültiges Reisedokument, denn sowohl die Niederlanden als auch Belgien gehören zu den sogenannten EU15 Staaten.

Dies bedeutet auch, dass für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten oder eine Arbeitstätigkeit eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung notwendig ist. Diese wird in drei Kategorien unterteilt und es gelten jeweils folgende Regelungen:

Kurzaufenthaltsbewilligung (weniger als 1 Jahr in der Schweiz):

  •     Nur während der Länge des befristeten Arbeitsvertrages gültig, maximal ein Jahr.
  •     Stellensuchende erhalten nach drei Monaten Aufenthalt die Bewilligung, welche nach Ablauf eines Jahres erneuert werden kann.

Aufenthaltsbewilligung (befristeter Aufenthalt in der Schweiz)

  •     Für maximal fünf Jahre gültig mit Verlängerungsmöglichkeit bei stetiger Erfüllung der Voraussetzungen.
  •     Voraussetzungen: mind. 12-monatiges oder unbefristetes Arbeitsverhältnis.
  •     Selbständigerwerbende und nicht Erwerbstätige erhalten den Ausweis nur dann, wenn genügend finanzielle Mittel vorhanden sind.

Niederlassungsbewilligung (unbefristeter Aufenthalt in der Schweiz)

  •     Voraussetzung: Ordentlicher und ununterbrochener Aufenthalt von fünf Jahren.

Ebenfalls zu beachten gilt, dass sich Personen, die an einen neuen Ort in der Schweiz ziehen, sich innert 1-2 Wochen auf dem sogenannten Einwohnerkontrollamt anmelden müssen. Dazu notwendig sind:

  •     Pass oder Identitätskarte
  •     Ausländerausweis oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung
  •     Evtl. Mietvertrag

Arbeitsbewilligung

Um in der Schweiz legal arbeiten zu können, bedarf es einer Arbeitsbewilligung. Dabei profitieren Staatsangehörige aus den Niederlanden oder Belgien von der geltenden, vollen Personenfreizügigkeit.

Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde in der Schweiz anmelden und Ihr Arbeitnehmer oder Ihre Arbeitnehmerin muss eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung beantragen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie über eine entsprechende Bewilligung verfügen, erhalten Sie automatisch auch die entsprechenden Sozialleistungen.

Das Sozialsystem der Schweiz

Das Schweizer Sozialsystem ist weltweit bekannt und deckt alle in der Schweiz niedergelassenen oder erwerbstätigen Personen gegen Krankheit, Unfall und Berufskrankheit, Alter, Tod und Invalidität sowie Arbeitslosigkeit ab und übernimmt auch die Familienleistungen. Dabei finanzieren die Versicherten die Sozialversicherungen durch ihre eigenen Beiträge und auch die Arbeitgebenden beteiligen sich daran (ausgenommen die Krankenversicherung).

Das bedeutet, dass alle Personen, die in der Schweiz niedergelassen oder erwerbstätig sind, obligatorisch in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie der Invalidenversicherung (IV) versichert werden. Das bedeutet auch, dass alle Personen ab 65 bzw. 64 Jahren eine Altersrente beantragen können, wobei der Bezug auch um ein bis zwei Jahre vorgezogen oder aber um bis zu fünf Jahre aufgeschoben werden kann. Ebenfalls haben Personen, ab dem 18. Lebensjahr, die mind. 40% invalid sind, Anspruch auf eine Invalidenrente, die nach dem Invaliditätsgrad berechnet wird.

Die Beiträge an die AHV, die IV sowie die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die sogenannte Erwerbsersatzordnung (EO) werden hälftig von den Arbeitnehmenden und von den Arbeitgebenden bezahlt und direkt monatlich vom Bruttolohn abgezogen. Dabei müssen auch Nichterwerbstätige ihre Beiträge an die AHV, die IV und die EO bezahlen, wobei sich der Beitrag in diesem Fall nach der Höhe des Vermögens und/oder nach der Höhe des jährlichen Renteneinkommens richtet.

Im Weiteren wird vom Bruttolohn auch noch die Berufsvorsorge (BVG) abgezogen, welche ebenfalls jeweils hälftig bezahlt wird und abhängig von der Versicherung und dem Alter der versicherten Person ist.

Dies waren nur einige wenige wissenswerte Aspekte, die es in Bezug auf das Leben und Arbeiten in der Schweiz gibt. Im nächsten Blogpost werden wir Ihnen noch weitere Informationen dazu bereitstellen – stay tuned!

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